Wegbeschreibung
mit Bergsteigerbus od. PKW von Lenggries - Fall - Vorderriss - Hinterriss / Parkplatz - leicht ansteigend auf geteerter Privatstraße durch Rissbachtal - Garber-Alm - Haglhütten - Kleiner und Großer Ahornboden - Eng
Lust auf eine Tour mit dem E-Bike? Erkunden Sie den Großen Ahornboden mit dem Rad und genießen Sie die herrliche Landschaft!
Für Radler ohne Elektroantrieb geht es zunächst mit dem PKW von Lenggries über Fall und Vorderriss nach Hinterriss. Dort befindet sich nach der Mautstelle ein Parkplatz bzw. Bushaltestelle. Natürlich können Sie diese Strecke auch mit dem E-Bike bereits von Lenggries aus problemlos bewältigen. Von Hinterriss geht es nun auf der geteerten Privatstraße durch das Rissbachtal, immer leicht ansteigend an der bewirtschafteten Garber-Alm vorbei, weiter über die Haglhütten und den Kleinen und Großen Ahornboden bis zum Almboden in der Eng. Hier gibt es im Almdorf und Alpengasthof Einkehrmöglichkeiten. Außerdem werden hier viele regionale Bauernprodukte verkauft. Die Eng liegt auf 1205 m und wird herrlich vom beeindruckenden Karwendelgebirge umrahmt. Von hier aus lassen sich auch schöne Wanderungen unternehmen, z.B. auf die Falkenhütte ins Laliderertal oder zur Binsalm und zur Lamsenjochhütte. Von dort sind die Ausblicke noch beeindruckender!
Der Rückweg ist der gleiche. Sie können aber auch den Bergsteigerbus zurück nehmen (Fahrzeiten beachten / Fahrradbeförderung nach telefonischer Anmeldung!)
mit Bergsteigerbus od. PKW von Lenggries - Fall - Vorderriss - Hinterriss / Parkplatz - leicht ansteigend auf geteerter Privatstraße durch Rissbachtal - Garber-Alm - Haglhütten - Kleiner und Großer Ahornboden - Eng
Von München auf der A8 bis zur Ausfahrt "Holzkirchen" von dort aus weiter nach Bad Tölz und über die B 13 nach Lenggries, Fall, Vorderriss, Hinterriss
Hinterriss - nach der Mautstelle Parkplatz
Mit der Bayerischen Oberlandbahn (BOB) nach Lenggries; weiter mit Bergsteigerbus nach Hinterriss (Nur von Mitte Juni - Mitte Oktober möglich)
Autos beachten!
"Die in dieser Karte aufgeführten Radtouren erstrecken sich überwiegend auf öffentliche Straßen und Wege (u.a. Feld- u. Waldwege), teilweise aber auch auf Privatwege. Privatwege - die sich zum Radfahren eignen - unterfallen dem naturschutzrechtlichen Betretungs- bzw. Benutzungsrecht, wonach neben dem Wandern auch das Radfahren grundsätzlich erlaubt ist. Stellen Sie bitte zur ihrer eigenen Sicherheit - aber auch zur Sicherheit Dritter - ihre Fahrweise entsprechend dem jeweiligen Wegezustand so ein, dass Sie weder sich noch andere gefährden. Insbesondere auf Forst- und Wirtschaftswegen bzw. Bergwegen hat sich der Benutzer auf unebene Schotter- und Sanddecken, unbefestigte Bankette, Geröll, Eintiefungen und Setzungen durch Wasserrinnen, Feuchtstellen, Gewitterregen sowie durch Fahrzeuge, Verschmutzungen durch landwirtschaftliche Fahrzeuge usw., einzustellen".