Wanderer beachten!
"Die in dieser Karte aufgeführten Radtouren erstrecken sich überwiegend auf öffentliche Straßen und Wege (u.a. Feld- u. Waldwege), teilweise aber auch auf Privatwege. Privatwege - die sich zum Radfahren eignen - unterfallen dem naturschutzrechtlichen Betretungs- bzw. Benutzungsrecht, wonach neben dem Wandern auch das Radfahren grundsätzlich erlaubt ist. Stellen Sie bitte zur ihrer eigenen Sicherheit - aber auch zur Sicherheit Dritter - ihre Fahrweise entsprechend dem jeweiligen Wegezustand so ein, dass Sie weder sich noch andere gefährden. Insbesondere auf Forst- und Wirtschaftswegen bzw. Bergwegen hat sich der Benutzer auf unebene Schotter- und Sanddecken, unbefestigte Bankette, Geröll, Eintiefungen und Setzungen durch Wasserrinnen, Feuchtstellen, Gewitterregen sowie durch Fahrzeuge, Verschmutzungen durch landwirtschaftliche Fahrzeuge usw., einzustellen".