Blick in die Berge, © Tourismus Lenggries, Adrian Greiter
Tour von Fall über das Bächental zum Forsthaus Aquila (nicht bewirtschaftet)
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Tour von Fall über das Bächental zum Forsthaus Aquila (nicht bewirtschaftet)

Rad, Mountainbike | Schwierigkeit: leicht

Vom herrlichen Sylvensteinsee geht es leicht ansteigend durchs idyllische Bächental mit seinen Schluchten zum Forsthaus Aquila (nicht bewirtschaftet).

Tourdaten

  • Ausgangspunkt: Fall, Großparkplatz am Sylvensteinsee
  • Endpunkt: Fall, Großparkplatz am Sylvensteinsee
  • Schwierigkeit:leicht
  • Strecke:17.598 km
  • Dauer:5:30 h
  • Aufstieg:336 hm
  • Abstieg:336 hm

Beste Jahreszeit

Jan
Feb
Mär
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez

Mit dem Auto fahren Sie nach Fall und lassen es dort am Großparkplatz stehen. Natürlich können Sie auch, wenn Sie viel Kondition haben, auf dem Radweg von Lenggries zum Sylvensteinsee fahren. Von Lenggries aus ist die Tour auch ideal für E-Bikes geeignet. Vom Parkplatz aus geht es auf der Forststraße in südöstlicher Richtung am See entlang, dann über die Dürrach-Klamm­brücke leicht ansteigend weiter ins Bächental. Hier passieren Sie die Grenze nach Österreich zum Forsthaus Aquila, das auf 918 m Höhe liegt. Das Forsthaus Aquila ist nicht bewirtschaftet.

Sylvensteinsee, © Christian Bäck

Wegbeschreibung

Fall - Großparkplatz am Sylvensteinsee - Forststraße am See entlang - Dürrach-Klammbrücke - Bächental - Forsthaus Aquilla

Anfahrt, Parken, ÖPNV

Anfahrt

Von München auf der A8 bis zur Ausfahrt "Holzkirchen" von dort aus weiter nach Bad Tölz und über die B 13 nach Lenggries und weiter bis zum Sylvensteinsee.

Parken

Großparkplatz nach der Sylvensteinbrück

Öffentliche Verkehrsmittel

Von München mit dem Zug (BRB) nach Lenggries und vom Bahnhof aus weiter mit dem Bergsteigerbus (nur von Mitte Juni - Mitte Oktober möglich und nur mit Voranmeldung von Mo - Fr)

Sicherheitshinweis & Ausrüstung

Sicherheitshinweise

"Die in dieser Karte aufgeführten Radtouren erstrecken sich überwiegend auf öffentliche Straßen und Wege (u.a. Feld- u. Waldwege), teilweise aber auch auf Privatwege. Privatwege - die sich zum Radfahren eignen - unterfallen dem naturschutzrechtlichen Betretungs- bzw. Benutzungsrecht, wonach neben dem Wandern auch das Radfahren grundsätzlich erlaubt ist. Stellen Sie bitte zur ihrer eigenen Sicherheit - aber auch zur Sicherheit Dritter - ihre Fahrweise entsprechend dem jeweiligen Wegezustand so ein, dass Sie weder sich noch andere gefährden. Insbesondere auf Forst- und Wirtschaftswegen bzw. Bergwegen hat sich der Benutzer auf unebene Schotter- und Sanddecken, unbefestigte Bankette, Geröll, Eintiefungen und Setzungen durch Wasserrinnen, Feuchtstellen, Gewitterregen sowie durch Fahrzeuge, Verschmutzungen durch landwirtschaftliche Fahrzeuge usw., einzustellen".  

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